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Donnerstag, 23. Februar 2006

Budoka aus Budo-Vereinen und Budo-Abteilungen in Sportvereinen sind über das DDK verbunden. Darunter Sportler aus den Disziplinen Judo, Ju Jutsu, Jiu Jitsu, Aikido, Karate, Taekwondo und Tang Soo Do.Die Mitgliedschaft im DDK kann auf zweierlei Weise erreicht werden: als Einzelmitgliedschaft und als Gruppenmitgliedschaft.

Einzelmitgliedschaft:
Einzelmitglied kann jeder Budoka werden, der einen vom DDK vergebenen oder anerkannten Dan-Grad besitzt oder sich in der Ausbildung zu einem Budo-Dan-Grad befindet. Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt z.Zt. 25,- Euro. Jedes Einzelmitglied erhält regelmäßig das Verbandsorgan „DDK-Magazin“ zugeschickt.

Gruppenmitgliedschaft:
Neben Einzelmitgliedschaften können auch Vereine, die als eingetragene, gemeinnützige Vereine organisiert sind und Budo-Abteilungen aus Sportvereinnen Mitglied im DDK e.V. werden. Der Mitgliedsbeitrag für Gruppenmitgliedern beträgt z.Zt. 100,- Euro unabhängig von der Mitgliederzahl des jeweiligen Vereins. Weitere Kosten für Jahressichtmarken o.ä. Gebühren fallen nicht an. Jedes Gruppenmitglied erhält regelmäßig das Verbandsorgans „DDK-Magazin“ (je Ausgabe vier Hefte) zugeschickt.


Mitgliedsanträge können Sie sich hier im pdf-Format auf Ihren Rechner laden.
Antrag auf Einzelmitgliedschaft: einzelmitglied ddk.pdf
Antrag auf Gruppenmitgliedschaft: gruppenmitglied ddk.pdf


Füllen Sie das entsprechende Formular einfach aus und schicken Sie dieses bitte an:

DDK Vizepräsident
Reiner Macherey
Rurstraße 9
52396 Heimbach/Blens

oder per Fax: 02446 / 80 52-93

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 
Ab sofort ist die Judo Kyu-Prüfungsordnung über die Landesgruppen und Bundesgruppe Judo zu beziehen.