Budoka aus Budo-Vereinen und Budo-Abteilungen in Sportvereinen sind über das DDK verbunden. Darunter Sportler aus den Disziplinen Judo, Ju Jutsu, Jiu Jitsu, Aikido, Karate, Taekwondo, Tang Soo Do oder Goshin-Jitsu.

Die Mitgliedschaft im DDK kann auf zweierlei Weise erreicht werden: als Einzelmitgliedschaft und als Gruppenmitgliedschaft.

Einzelmitgliedschaft:

Einzelmitglied kann jeder Budoka werden, der einen vom DDK vergebenen oder anerkannten Dan-Grad besitzt oder sich in der Ausbildung zu einem Budo-Dan-Grad befindet. Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt z.Zt. 30,- Euro. Jedes Einzelmitglied erhält regelmäßig das Verbandsorgan „DDK-Magazin“ zugeschickt.

Gruppenmitgliedschaft:

Neben Einzelmitgliedschaften können auch Vereine, die als eingetragene, gemeinnützige Vereine organisiert sind und Budo-Abteilungen aus Sportvereinnen Mitglied im DDK e.V. werden. Der Mitgliedsbeitrag für Gruppenmitgliedern beträgt z.Zt. 100,- Euro unabhängig von der Mitgliederzahl des jeweiligen Vereins. Weitere Kosten für Jahressichtmarken o.ä. Gebühren fallen nicht an. Jedes Gruppenmitglied erhält regelmäßig das Verbandsorgans „DDK-Magazin“ (je Ausgabe vier Hefte) zugeschickt.

Mitgliedsanträge können Sie sich hier im pdf-Format auf Ihren Rechner laden:

Füllen Sie das entsprechende Formular einfach aus und schicken Sie dieses bitte an:

Deutsches Dan-Kollegium e.V.
c/o Christophe David
Weißdornweg 28
27607 Geestland
Tel.: (0 47 43) 34 99 278
Fax: (0321) 21 2002 07
E-Mail: christophe.david@ddk-ev.de

Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.