Erneut fanden im TV Angermund in NRW Kyu Prüfungen statt. Die erste Prüfung war am 03.12.2016 gefolgt von der Prüfung am 12.12.2016
Hinweis zu Graduierungen
Der Vorstand möchte nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Graduierungen, die bei anderen Organisationen außerhalb des DDK e.V.erworben wurden, einer vorherigen qualitativen praktischen Überprüfung vor deren Anerkennung durch die Budo-Kommission bedürfen!
im Namen des Vorstands des DDK e.V.
Klaus Trogemann
Mitgliederversammlung 2016 des DDK e.V.
Am vergangenen Samstag, 08.10.2016, lud das DDK e.V. zur Mitgliederversammlung ein.
Das Protokoll steht ab sofort zum Download bereit.
Budo Lehrgang in Düsseldorf
Am 3. September veranstaltete die Landesgruppe NRW in Düsseldorf einen 4-stündigen Lehrgang. Als Dozenten begrüßten die Teilnehmer/-innen zum einen Herr Giuseppe Sansone (Koordinator der LG NRW) und Herr Peter Leidamik.
Aktueller Hinweis
Nach einigen Anfragen von verschiedener Seite, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass eine DDK Mitgliederversammlung eine Versammlung von Delegierten ist. Das sind die Mitglieder des Vorstandes, die Vorsitzende der Landesgruppen und die jeweiligen Fachgruppen und Fachbeauftragten. Diese haben auf dieser Versammlung ein Rede und Stimmrecht.
Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn hier und da ein DDK Mitglied aus dem nichtstimmberechtigten Kreis zu einem wichtigen Thema seine Meinung beiträgt, was ihm auch durchaus gestattet wird. Dazu sollte er kurz einen Drei-Zeiler mit seinem Anliegen an den Vorstand senden und dem wird durchaus Gehör verschafft. Nur möchte man aber auch verhindern, dass es zu einer sinnlosen und zeitraubenden Debattierrunde ausartet, die letztendlich zu nichts führen würde.
In einer Mitgliederversammlung soll Rechenschaft über die geleistete Arbeit abgelegt, anstehende Aufgaben skizziert und notwendige Abstimmungen bzw. Entscheidungen vorgenommen werden. Themen die einen ausführlichen Diskussionsbedarf benötigen, sollen an extra dafür vorgesehene Ausschüsse verwiesen werden, damit ihnen dort der entsprechende zeitliche Rahmen gewährt wird und sie in Ruhe ausdiskutiert werden können. Über das Ergebnis kann dann zu einem späteren Zeitpunkt sachlich befunden und abgestimmt werden. Jeder der etwas Wichtiges beitragen möchte, kann und darf dies auch tun, schließlich leben wir in einer Demokratie.
Weitere Punkte sind:
1. Um es unmissverständlich klar zu stellen, es sind nur vom Vorstand autorisierte Personen berechtigt, gültige Lehrgänge im DDK für DDK Mitglieder auszuschreiben!
2. DDK Urkunden, die mit einem nichtberechtigten Dangrad im DDK unterschrieben wurden, sind ungültig!
Mit sportlichen Gruß
Klaus Trogemann